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Bauen am Hochrhein, klar erklärt.

104 Artikel für Bauherren, Grundstückskäufer und Eigentümer in den Landkreisen Lörrach und Waldshut: was ohne Genehmigung geht, was der Nachbar darf, und was Hang, Rhein, Radon, Erdbeben und Schnee hier ändern.

Blick vom Tüllinger Berg über Weil am Rhein nach Basel

Zwischen Schwarzwald und Rhein gilt dasselbe Baurecht wie in Stuttgart. Nur der Boden, das Wasser und der Winter sind andere.

Tüllinger Berg, Blick über Weil am Rhein nach Basel · Foto Andreas Schwarzkopf, CC BY-SA 4.0

Zwölf Themen

Von der ersten Frage vor dem Grundstückskauf bis zum Umbau im Bestand. Jedes Thema endet mit einer Schnellprüfung zum Abhaken.

Rechnen statt raten

Acht Werkzeuge, jeweils im Artikel, der die Regel dahinter erklärt.

Bauen vor Ort

Zwölf Orte, zwölf eigene Prüflisten: Tüllinger Rutschhänge, Rheinhochwasser, Radon im Hotzenwald, Schnee in St. Blasien.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Alle Artikel nennen ihre amtlichen Quellen; maßgeblich bleiben Bebauungsplan, örtliche Vorschriften und die zuständige Baurechtsbehörde. Stand 24. September 2026.

Hinweise und Korrekturen: kontakt@hochrheinbau.com