
Bauen am Hochrhein, klar erklärt.
104 Artikel für Bauherren, Grundstückskäufer und Eigentümer in den Landkreisen Lörrach und Waldshut: was ohne Genehmigung geht, was der Nachbar darf, und was Hang, Rhein, Radon, Erdbeben und Schnee hier ändern.

Zwischen Schwarzwald und Rhein gilt dasselbe Baurecht wie in Stuttgart. Nur der Boden, das Wasser und der Winter sind andere.
Tüllinger Berg, Blick über Weil am Rhein nach Basel · Foto Andreas Schwarzkopf, CC BY-SA 4.0Zwölf Themen
Von der ersten Frage vor dem Grundstückskauf bis zum Umbau im Bestand. Jedes Thema endet mit einer Schnellprüfung zum Abhaken.


Grenze, Nachbarn und Baulasten

Grundstück vor dem Kauf prüfen

Bauen am Hang

Erdbeben

Radon

Wasser, Rhein und Starkregen

Schnee und Höhenlage

Bauantrag und Bauamt

Umbau im Bestand

Photovoltaik und Wärmepumpe

Bauen vor Ort
Rechnen statt raten
Acht Werkzeuge, jeweils im Artikel, der die Regel dahinter erklärt.
- Gartenhaus: RauminhaltLiegt der Schuppen unter 40 m³?
- Garage an der GrenzeWandhöhe, Wandfläche, 9 m und 15 m
- AbstandsflächeWie weit muss die Wand von der Grenze weg?
- Hochwasser-WahrscheinlichkeitWas HQ100 über 30 Jahre bedeutet
- Schneelast nach HöheVom Rhein bis auf 1.000 m
- RadonkarteDie 20 Vorsorgegemeinden am Hochrhein
- PV-PflichtWie viel Modulfläche mindestens?
- Bauantrag: FristenWas nach dem Einreichen passiert
Bauen vor Ort
Zwölf Orte, zwölf eigene Prüflisten: Tüllinger Rutschhänge, Rheinhochwasser, Radon im Hotzenwald, Schnee in St. Blasien.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Alle Artikel nennen ihre amtlichen Quellen; maßgeblich bleiben Bebauungsplan, örtliche Vorschriften und die zuständige Baurechtsbehörde. Stand 24. September 2026.
Hinweise und Korrekturen: kontakt@hochrheinbau.com