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Welche Gemeinden am Hochrhein gehören zum Radonvorsorgegebiet?

Artikel 534 Min. LesezeitStand 24. September 2026

Radon
Radon · Foto PantaRhei, CC BY-SA 4.0

Diese Seite ist als schnelle Nachschlagehilfe gedacht.

Stand 24. September 2026 sind in Baden-Württemberg 29 Gemeinden offiziell als Radonvorsorgegebiete ausgewiesen.

Im Landkreis Lörrach betrifft dies 13 Gemeinden, im Landkreis Waldshut 7 Gemeinden.

Landkreis Lörrach: 13 Radonvorsorgegebiete

GemeindeGemeindekennzifferRadonvorsorgegebiet
Aitern8336004Ja
Böllen8336010Ja
Fröhnd8336025Ja
Häg-Ehrsberg8336106Ja
Kleines Wiesental8336107Ja
Schönau im Schwarzwald8336079Ja
Schönenberg8336080Ja
Todtnau8336087Ja
Tunau8336089Ja
Utzenfeld8336090Ja
Wembach8336094Ja
Wieden8336096Ja
Zell im Wiesental8336103Ja

Landkreis Waldshut: 7 Radonvorsorgegebiete

GemeindeGemeindekennzifferRadonvorsorgegebiet
Dachsberg8337027Ja
Häusern8337045Ja
Herrischried8337049Ja
Ibach8337059Ja
Rickenbach8337090Ja
Sankt Blasien8337097Ja
Todtmoos8337108Ja

Karte

Offizielle Übersicht der LUBW:

Radonvorsorgegebiete am Hochrhein
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  • Radonvorsorgegebiet (20 Gemeinden)
  • übrige Gemeinden der Landkreise Lörrach und Waldshut

Gemeinden nach der offiziellen Liste der LUBW, Lage als Ortsmitte (Wikidata). Die Einstufung gilt für das ganze Gemeindegebiet; sie sagt nichts über ein einzelnes Haus – das zeigt nur eine Messung.

Aktuelle LUBW-Seite mit Karte und Liste:

lubw.baden-wuerttemberg.de/…

Interaktives Geoportal des Bundesamts für Strahlenschutz:

imis.bfs.de/geoportal/

Gehört die Stadt Lörrach selbst dazu?

Nein.

Die Stadt Lörrach steht Stand September 2026 nicht auf der offiziellen Liste der Radonvorsorgegebiete.

Im Landkreis Lörrach befinden sich die ausgewiesenen Gemeinden vor allem im Schwarzwald beziehungsweise Wiesental.

Das bedeutet aber nicht, dass Radon in der Stadt Lörrach ausgeschlossen wäre.

Erhöhte Einzelwerte können auch außerhalb der Vorsorgegebiete auftreten.

Gehört Waldshut-Tiengen dazu?

Nein.

Auch Waldshut-Tiengen steht nicht auf der aktuellen Liste.

Im Landkreis Waldshut sind insbesondere mehrere höher gelegene Schwarzwaldgemeinden ausgewiesen:

  • Dachsberg,
  • Häusern,
  • Herrischried,
  • Ibach,
  • Rickenbach,
  • Sankt Blasien,
  • Todtmoos.

Auch hier gilt:

Nicht ausgewiesen bedeutet nicht radonfrei.

Gehört Bad Säckingen dazu?

Nein.

Bad Säckingen ist derzeit kein offiziell festgelegtes Radonvorsorgegebiet.

Das nahe gelegene Rickenbach und Herrischried gehören dagegen dazu.

Gerade solche Unterschiede zeigen, warum bei Suchanfragen nicht einfach der gesamte Landkreis als einheitliches Radongebiet bezeichnet werden sollte.

Gehört Todtnau dazu?

Ja.

Todtnau gehört zu den offiziell festgelegten Radonvorsorgegebieten im Landkreis Lörrach.

Für einen Neubau mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen gelten deshalb die zusätzlichen Anforderungen nach § 154 Strahlenschutzverordnung.

Gehört Zell im Wiesental dazu?

Ja.

Zell im Wiesental ist ebenfalls offiziell ausgewiesen.

Gehört Schönau im Schwarzwald dazu?

Ja.

Schönau im Schwarzwald steht auf der aktuellen Liste.

Gehört St. Blasien dazu?

Ja.

In der amtlichen Liste wird der Gemeindename als Sankt Blasien geführt.

Die Stadt gehört zum Radonvorsorgegebiet im Landkreis Waldshut.

Was ändert der Status für einen privaten Hauseigentümer?

Neubau

In einem Vorsorgegebiet muss zusätzlich zum normalen Feuchteschutz mindestens eine besondere Radonschutzmaßnahme nach § 154 Strahlenschutzverordnung umgesetzt werden.

Bestehendes privates Wohnhaus

Der Status allein löst keine allgemeine gesetzliche Pflicht aus, das Haus nachträglich zu sanieren oder als Privatperson zwingend zu messen.

Eine Messung ist aber gerade dort sinnvoll.

Arbeitsplätze im Keller oder Erdgeschoss

Hier können im Radonvorsorgegebiet gesetzliche Messpflichten bestehen.

Warum wurde nicht einfach der ganze Schwarzwald ausgewiesen?

Baden-Württemberg hat die Gemeinden nach festgelegten Kriterien ausgewählt.

In die Beurteilung flossen unter anderem ein:

  • Prognose des geogenen Radonpotentials,
  • Uranverteilung im Boden,
  • Flächenanteil innerhalb der Gemeinde.

Die Gebietsfestlegung wird auf Verwaltungseinheiten bezogen.

Das führt zwangsläufig zu klaren Gemeindegrenzen, obwohl die Geologie in der Natur kontinuierlich weiterläuft.

Deshalb kann es direkt auf zwei Seiten einer Gemeindegrenze dieselben oder ähnliche geologischen Verhältnisse geben, während nur eine Seite formal als Vorsorgegebiet ausgewiesen ist.

Kann sich die Liste ändern?

Ja.

Die LUBW weist darauf hin, dass die Festlegung überprüft wird und sich mit neuen Erkenntnissen verändern kann.

Für ein laufendes Bauprojekt sollte deshalb immer die aktuelle amtliche Liste geprüft werden und nicht nur ein mehrere Jahre alter Artikel.

Was bedeutet die Ausweisung nicht?

Sie bedeutet nicht:

  • Bauverbot,
  • Gesundheitsgefahr in jedem Haus,
  • Pflicht zur Evakuierung,
  • automatisch hohen Radonwert,
  • Unverkäuflichkeit eines Grundstücks.

Sie bedeutet:

In dieser Gemeinde ist Radonschutz aufgrund der regionalen Prognose besonders relevant und bei Neubauten gelten zusätzliche gesetzliche Vorsorgemaßnahmen.

Kurztabelle Hochrhein

Landkreis Lörrach

Radonvorsorgegebiet:
Aitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Kleines Wiesental, Schönau im Schwarzwald, Schönenberg, Todtnau, Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Zell im Wiesental.

Landkreis Waldshut

Radonvorsorgegebiet:
Dachsberg, Häusern, Herrischried, Ibach, Rickenbach, Sankt Blasien, Todtmoos.

Quellen

  1. LUBW: offizielle Karte und Tabelle aller Radonvorsorgegebietelubw.baden-wuerttemberg.de
  2. Umweltministerium: Allgemeinverfügung einschließlich vollständiger Gemeindelisteum.baden-wuerttemberg.de
  3. § 153 Strahlenschutzverordnung – Kriterien der Gebietsfestlegunggesetze-im-internet.de
  4. § 154 Strahlenschutzverordnung – zusätzliche Neubauanforderungengesetze-im-internet.de