Welche Gemeinden am Hochrhein gehören zum Radonvorsorgegebiet?

Diese Seite ist als schnelle Nachschlagehilfe gedacht.
Stand 24. September 2026 sind in Baden-Württemberg 29 Gemeinden offiziell als Radonvorsorgegebiete ausgewiesen.
Im Landkreis Lörrach betrifft dies 13 Gemeinden, im Landkreis Waldshut 7 Gemeinden.
Landkreis Lörrach: 13 Radonvorsorgegebiete
| Gemeinde | Gemeindekennziffer | Radonvorsorgegebiet |
|---|---|---|
| Aitern | 8336004 | Ja |
| Böllen | 8336010 | Ja |
| Fröhnd | 8336025 | Ja |
| Häg-Ehrsberg | 8336106 | Ja |
| Kleines Wiesental | 8336107 | Ja |
| Schönau im Schwarzwald | 8336079 | Ja |
| Schönenberg | 8336080 | Ja |
| Todtnau | 8336087 | Ja |
| Tunau | 8336089 | Ja |
| Utzenfeld | 8336090 | Ja |
| Wembach | 8336094 | Ja |
| Wieden | 8336096 | Ja |
| Zell im Wiesental | 8336103 | Ja |
Landkreis Waldshut: 7 Radonvorsorgegebiete
| Gemeinde | Gemeindekennziffer | Radonvorsorgegebiet |
|---|---|---|
| Dachsberg | 8337027 | Ja |
| Häusern | 8337045 | Ja |
| Herrischried | 8337049 | Ja |
| Ibach | 8337059 | Ja |
| Rickenbach | 8337090 | Ja |
| Sankt Blasien | 8337097 | Ja |
| Todtmoos | 8337108 | Ja |
Karte
Offizielle Übersicht der LUBW:
- Radonvorsorgegebiet (20 Gemeinden)
- übrige Gemeinden der Landkreise Lörrach und Waldshut
Gemeinden nach der offiziellen Liste der LUBW, Lage als Ortsmitte (Wikidata). Die Einstufung gilt für das ganze Gemeindegebiet; sie sagt nichts über ein einzelnes Haus – das zeigt nur eine Messung.
Aktuelle LUBW-Seite mit Karte und Liste:
Interaktives Geoportal des Bundesamts für Strahlenschutz:
Gehört die Stadt Lörrach selbst dazu?
Nein.
Die Stadt Lörrach steht Stand September 2026 nicht auf der offiziellen Liste der Radonvorsorgegebiete.
Im Landkreis Lörrach befinden sich die ausgewiesenen Gemeinden vor allem im Schwarzwald beziehungsweise Wiesental.
Das bedeutet aber nicht, dass Radon in der Stadt Lörrach ausgeschlossen wäre.
Erhöhte Einzelwerte können auch außerhalb der Vorsorgegebiete auftreten.
Gehört Waldshut-Tiengen dazu?
Nein.
Auch Waldshut-Tiengen steht nicht auf der aktuellen Liste.
Im Landkreis Waldshut sind insbesondere mehrere höher gelegene Schwarzwaldgemeinden ausgewiesen:
- Dachsberg,
- Häusern,
- Herrischried,
- Ibach,
- Rickenbach,
- Sankt Blasien,
- Todtmoos.
Auch hier gilt:
Nicht ausgewiesen bedeutet nicht radonfrei.
Gehört Bad Säckingen dazu?
Nein.
Bad Säckingen ist derzeit kein offiziell festgelegtes Radonvorsorgegebiet.
Das nahe gelegene Rickenbach und Herrischried gehören dagegen dazu.
Gerade solche Unterschiede zeigen, warum bei Suchanfragen nicht einfach der gesamte Landkreis als einheitliches Radongebiet bezeichnet werden sollte.
Gehört Todtnau dazu?
Ja.
Todtnau gehört zu den offiziell festgelegten Radonvorsorgegebieten im Landkreis Lörrach.
Für einen Neubau mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen gelten deshalb die zusätzlichen Anforderungen nach § 154 Strahlenschutzverordnung.
Gehört Zell im Wiesental dazu?
Ja.
Zell im Wiesental ist ebenfalls offiziell ausgewiesen.
Gehört Schönau im Schwarzwald dazu?
Ja.
Schönau im Schwarzwald steht auf der aktuellen Liste.
Gehört St. Blasien dazu?
Ja.
In der amtlichen Liste wird der Gemeindename als Sankt Blasien geführt.
Die Stadt gehört zum Radonvorsorgegebiet im Landkreis Waldshut.
Was ändert der Status für einen privaten Hauseigentümer?
Neubau
In einem Vorsorgegebiet muss zusätzlich zum normalen Feuchteschutz mindestens eine besondere Radonschutzmaßnahme nach § 154 Strahlenschutzverordnung umgesetzt werden.
Bestehendes privates Wohnhaus
Der Status allein löst keine allgemeine gesetzliche Pflicht aus, das Haus nachträglich zu sanieren oder als Privatperson zwingend zu messen.
Eine Messung ist aber gerade dort sinnvoll.
Arbeitsplätze im Keller oder Erdgeschoss
Hier können im Radonvorsorgegebiet gesetzliche Messpflichten bestehen.
Warum wurde nicht einfach der ganze Schwarzwald ausgewiesen?
Baden-Württemberg hat die Gemeinden nach festgelegten Kriterien ausgewählt.
In die Beurteilung flossen unter anderem ein:
- Prognose des geogenen Radonpotentials,
- Uranverteilung im Boden,
- Flächenanteil innerhalb der Gemeinde.
Die Gebietsfestlegung wird auf Verwaltungseinheiten bezogen.
Das führt zwangsläufig zu klaren Gemeindegrenzen, obwohl die Geologie in der Natur kontinuierlich weiterläuft.
Deshalb kann es direkt auf zwei Seiten einer Gemeindegrenze dieselben oder ähnliche geologischen Verhältnisse geben, während nur eine Seite formal als Vorsorgegebiet ausgewiesen ist.
Kann sich die Liste ändern?
Ja.
Die LUBW weist darauf hin, dass die Festlegung überprüft wird und sich mit neuen Erkenntnissen verändern kann.
Für ein laufendes Bauprojekt sollte deshalb immer die aktuelle amtliche Liste geprüft werden und nicht nur ein mehrere Jahre alter Artikel.
Was bedeutet die Ausweisung nicht?
Sie bedeutet nicht:
- Bauverbot,
- Gesundheitsgefahr in jedem Haus,
- Pflicht zur Evakuierung,
- automatisch hohen Radonwert,
- Unverkäuflichkeit eines Grundstücks.
Sie bedeutet:
In dieser Gemeinde ist Radonschutz aufgrund der regionalen Prognose besonders relevant und bei Neubauten gelten zusätzliche gesetzliche Vorsorgemaßnahmen.
Kurztabelle Hochrhein
Landkreis Lörrach
Radonvorsorgegebiet:
Aitern, Böllen, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Kleines Wiesental, Schönau im Schwarzwald, Schönenberg, Todtnau, Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Zell im Wiesental.
Landkreis Waldshut
Radonvorsorgegebiet:
Dachsberg, Häusern, Herrischried, Ibach, Rickenbach, Sankt Blasien, Todtmoos.
Quellen
- LUBW: offizielle Karte und Tabelle aller Radonvorsorgegebietelubw.baden-wuerttemberg.de
- Umweltministerium: Allgemeinverfügung einschließlich vollständiger Gemeindelisteum.baden-wuerttemberg.de
- § 153 Strahlenschutzverordnung – Kriterien der Gebietsfestlegunggesetze-im-internet.de
- § 154 Strahlenschutzverordnung – zusätzliche Neubauanforderungengesetze-im-internet.de