Bauen in St. Blasien und Todtmoos: Was die Höhenlage verändert

St. Blasien und Todtmoos gehören zu den Orten, an denen die Höhenlage keine touristische Randinformation ist.
Sie beeinflusst direkt:
- Schneelast,
- Winterbetrieb,
- Baugrund,
- Entwässerung,
- Baustellenlogistik.
Dazu kommen in beiden Gemeinden:
1. St. Blasien: enorme Höhenunterschiede innerhalb einer Gemeinde
Die Stadt St. Blasien nennt für ihr Gemeindegebiet:
- tiefster Punkt etwa 600 m,
- höchster Punkt am Spießhorn 1.349 m.
Dazwischen liegen:
- St. Blasien,
- Albtal,
- Menzenschwand.
Damit ist sofort klar:
„Schneelast in St. Blasien“ ist keine einzelne Zahl.
Die konkrete Grundstückshöhe zählt.
2. Todtmoos liegt ebenfalls hoch
Der Kernort Todtmoos liegt ungefähr auf 800 m Höhe.
Der Hochkopf erreicht rund 1.263 m.
Auch hier muss bei einem Grundstück zuerst die tatsächliche Höhe festgestellt werden.
3. Beide Gemeinden liegen in Schneelastzone 2
Wie der gesamte Landkreis Waldshut.
Der Unterschied zu tieferen Orten entsteht durch die höhenabhängige Berechnung.
Deshalb können auf einem hoch gelegenen Grundstück:
- Dachquerschnitte,
- Carport,
- PV-Unterkonstruktion
stärker dimensioniert werden müssen als unten am Rhein.
4. Dachform
Ein einfaches Dach hat in schneereicher Lage praktische Vorteile:
- klare Lastwege,
- weniger komplizierte Verwehungszonen.
Komplexe Dächer sind trotzdem möglich.
Aber:
- Kehlen,
- Höhensprünge,
- Flachdachanbauten
können Schnee lokal sammeln.
Das muss der Statiker berücksichtigen.
5. Flachdach
Auch in St. Blasien oder Todtmoos darf ein Haus ein Flachdach haben, sofern Bebauungsplan und Gestaltungsvorschriften es zulassen.
Das statische Konzept muss aber:
- hohe Schneelast,
- Verwehungen,
- Entwässerung
berücksichtigen.
Bei PV kommen zusätzliche lokale Schneeanhäufungen hinzu.
6. Schneeräumung auf dem Grundstück
Bauherren denken meistens nur an das Dach.
Bei einem Grundstück in Hochlage ist aber auch die Außenplanung wichtig.
Wo liegt im Winter der geräumte Schnee?
Nicht:
- vor Wärmepumpe,
- vor Hauseingang,
- auf Entwässerungsrinne,
- im Sichtdreieck der Zufahrt.
Bei einem kleinen Grundstück sollte die Schneelagerfläche tatsächlich im Lageplan mitgedacht werden.
7. Radonvorsorgegebiet
Sowohl:
- Sankt Blasien,
- Todtmoos
stehen auf der amtlichen LUBW-Liste.
Beim Neubau ist zusätzlicher Radonschutz deshalb Pflicht.
Bei einem Bestandsgebäude gilt:
- messen,
- nicht raten.
Gerade ein bergseitig eingegrabener Keller sollte aufmerksam betrachtet werden.
8. Wasser trotz Berglage
Hohe Lage bedeutet nicht:
„Kein Wasserproblem.“
Im Gegenteil.
Bergtäler und Hänge können haben:
- Bäche,
- Hangwasser,
- Starkregen,
- Schichtwasser.
St. Blasien weist in seinen eigenen Bauinformationen auf Hochwasser- und Wasserfragen hin.
In einem Bebauungsplan im Stadtgebiet wurde beispielsweise für eine konkrete Fläche sogar eine HQextrem-Wasserspiegellage fachlich betrachtet.
Das ist kein Wert für die ganze Stadt.
Es zeigt nur:
Auch in 700 oder 800 m Höhe kann Hochwasser eine konkrete Grundstücksfrage sein.
9. Baugrund
In bergigem Gelände können innerhalb kurzer Distanz wechseln:
- Fels,
- Hangschutt,
- Auffüllungen,
- Talablagerungen.
Ein Bodengutachten ist deshalb besonders wichtig bei:
- Hang,
- tiefem Keller,
- Stützmauern.
10. Baustelle im Winter
Die Bauzeitenplanung kann bei höher gelegenen Grundstücken eine größere Rolle spielen.
Mögliche praktische Themen:
- Frost,
- Schnee,
- Zufahrt,
- Erdarbeiten,
- Betonage.
Das bedeutet nicht, dass Winterbau unmöglich ist.
Es bedeutet:
Der Bauzeitenplan sollte nicht so tun, als wäre ein Grundstück auf 900 m klimatisch dasselbe wie eines auf 300 m.
11. Baurechtsbehörde
Für beide Gemeinden ist das Baurechtsamt des Landkreises Waldshut zuständig.
St. Blasien veröffentlicht eigene Bebauungspläne.
Für Todtmoos sollten die kommunalen Planungsunterlagen über Gemeinde und Baurechtsamt geprüft werden.
12. Natur- und Randlagen
Bei abgelegenen Grundstücken kommt schneller die Frage auf:
- Innenbereich oder Außenbereich?
- Schutzgebiet?
- Naturschutzrecht?
Eine schöne freie Bergwiese mit Straße in der Nähe ist nicht automatisch Baugrund.
Vor Kauf:
Bauvoranfrage, wenn die Bebaubarkeit nicht eindeutig ist.
Quellen
- Stadt St. Blasien – Zahlen und Höhenstblasien.de
- Stadt St. Blasien – Bebauungsplänestblasien.de
- Gemeinde Todtmoos – Höhenlagetodtmoos.de
- LUBW – Radonvorsorgegebietelubw.baden-wuerttemberg.de
- Landkreis Waldshut – Baurechtszuständigkeit St. Blasien/Todtmooslandkreis-waldshut.de
- VwV TB Baden-Württemberg – Schneelastzone 2 Landkreis Waldshutmlw.baden-wuerttemberg.de