Carport in Baden-Württemberg: Braucht man 2026 eine Baugenehmigung?

Ein Carport ist baurechtlich nicht einfach „nur ein Dach auf vier Pfosten“. Die aktuelle LBO nennt bei den verfahrensfreien Garagen ausdrücklich auch überdachte Stellplätze. Damit fallen typische Carports grundsätzlich unter dieselbe Größenregel wie Garagen.
Die 50-m²-Regel
Ein Carport kann verfahrensfrei sein, wenn:
- die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m beträgt,
- die Grundfläche höchstens 50 m² beträgt,
- das Grundstück nicht im Außenbereich liegt.
Ein Doppelcarport kann deshalb durchaus unter die Verfahrensfreiheit fallen. Ein Dach von 6 × 6 m hat zum Beispiel 36 m² Grundfläche; 6,5 × 7 m ergeben 45,5 m².
Bei Konstruktionen mit großen Dachüberständen sollte man nicht nur die vom Händler beworbene Stellplatzfläche übernehmen, sondern die tatsächlichen Abmessungen des Bauwerks prüfen.
Darf der Carport an die Grenze?
Für die Grenzbebauung gelten wieder die Sonderregeln des § 6 LBO.
Garagen und vergleichbare Gebäude dürfen ohne eigene Abstandsfläche beziehungsweise in einer Abstandsfläche stehen, wenn die dort genannten Voraussetzungen eingehalten werden. Relevant sind insbesondere:
- höchstens 3 m Wandhöhe,
- höchstens 25 m² Wandfläche,
- maximal 9 m Grenzbebauung je Nachbargrenze,
- maximal 15 m Grenzbebauung insgesamt.
Ein offener Carport verliert diese Regeln nicht allein deshalb, weil er keine geschlossenen Seitenwände hat. Für die rechtliche Bewertung zählen Konstruktion und Nutzung, nicht die Alltagssprache.
- Wandhöhe höchstens 3 m2,8 m
- Wandfläche höchstens 25 m²19,6 m²
- An dieser Grenze höchstens 9 m7,0 m
- An allen Grenzen höchstens 15 m7,0 m
- Verfahrensfrei: Grundfläche bis 50 m², mittlere Wandhöhe bis 3 m42 m²
Die Werte gelten zusammen. Am Hang zählt für die Wandhöhe der höchste Punkt der Geländeoberfläche. Bebauungsplan und Nachbarrecht können strenger sein.
Carport vor dem Haus: Der Bebauungsplan entscheidet oft mit
Viele Bebauungspläne legen fest, in welchen Bereichen Garagen und Stellplätze stehen dürfen. Gerade zwischen Straße und vorderer Baugrenze gibt es häufig besondere Festsetzungen.
Nach § 23 BauNVO können Nebenanlagen und bestimmte nach Landesrecht in Abstandsflächen zulässige Anlagen außerhalb des Baufensters zugelassen werden, sofern der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt. Das Wort „können“ ist wichtig: Es ist keine allgemeine Freikarte.
Zusätzlich können örtliche Bauvorschriften Gestaltung, Stellplätze und Garagen regeln.
Was ist mit einem Carport für zwei Fahrzeuge?
Die Zahl der Autos ist für die LBO-Freistellung nicht der entscheidende Punkt. Entscheidend sind vor allem die baulichen Maße und der Standort.
Ein 48-m²-Doppelcarport kann verfahrensfrei sein. Ein 55-m²-Carport fällt dagegen nicht mehr unter die 50-m²-Position, auch wenn er nur zwei Autos schützt.
Und im Außenbereich?
Die Carport-/Garagen-Freistellung gilt ausdrücklich nicht im Außenbereich. Außerdem ist § 35 BauGB dort besonders restriktiv. Auf einem Grundstück außerhalb des Siedlungszusammenhangs sollte deshalb nicht mit der Innenbereichsregel geplant werden.
Merksatz
Carports werden bei der Verfahrensfreiheit wie überdachte Stellplätze behandelt: bis 50 m² und bis 3 m mittlerer Wandhöhe kann das Verfahren entfallen. Standort und Grenzbebauung müssen trotzdem separat passen.
Quellen
- LBO Baden-Württemberg, Anhang 1 Nr. 1b sowie § 5, § 6 und § 74landesrecht-bw.de
- Gesetzblatt 2026 Nr. 44landtag-bw.de
- § 23 BauNVOgesetze-im-internet.de
- Service-BW: Bebauungsplan einsehenservice-bw.de