Bauen in Herrischried und Rickenbach: Radon, Schnee und Hang

Herrischried und Rickenbach liegen im Hotzenwald.
Für Grundstückskäufer sind dort drei Themen besonders früh relevant:
- Radon,
- Schneelast,
- Gelände.
Keines davon bedeutet:
„Bauen ist problematisch.“
Aber alle drei sollten vor der endgültigen Hausplanung bekannt sein.
1. Beide Gemeinden sind Radonvorsorgegebiet
Herrischried und Rickenbach stehen auf der offiziellen LUBW-Liste der Radonvorsorgegebiete Baden-Württembergs.
Damit gelten beim Neubau zusätzliche Anforderungen an den Radonschutz.
Praktisch heißt das:
Bodenplatte, Abdichtung und Durchführungen werden von Anfang an so geplant, dass Bodenluft möglichst nicht unkontrolliert in das Gebäude gelangt.
Je nach Schutzkonzept kann zusätzlich zum normalen Feuchteschutz beispielsweise eingesetzt werden:
- radondichte Abdichtung,
- konstruktiv dichte Bodenplatte,
- Unterbodenentlüftung,
- Radonabsaugung.
Das ist beim Neubau normalerweise gut lösbar.
2. Vorsorgegebiet heißt nicht „jedes Haus hat Radon“
Die Gebietsausweisung ist eine statistische Vorsorgeentscheidung.
Ein einzelnes Haus kann:
- niedrige,
- hohe
Radonwerte haben.
Bei einem Bestandskauf mit:
- Kellerwohnung,
- Schlafzimmer im Untergeschoss,
- Homeoffice im Keller
ist eine Messung deshalb wesentlich aussagekräftiger als die Gemeindefarbe auf der Karte.
3. Schneelastzone 2 – aber Höhe zählt
Der gesamte Landkreis Waldshut liegt nach der aktuellen VwV Technische Baubestimmungen in Schneelastzone 2.
Das bedeutet nicht, dass in:
- Rheintal,
- Herrischried,
- Rickenbach
dieselbe Schneelast gilt.
Die Höhenlage des konkreten Grundstücks fließt in die Berechnung ein.
Für ein höher gelegenes Grundstück kann die charakteristische Schneelast deutlich größer sein.
Das betrifft besonders:
- Dach,
- Carport,
- Terrassenüberdachung,
- PV.
4. Fertigcarport nicht nach Werbeprospekt kaufen
Wenn der Hersteller sagt:
„Schneelast 1,0 kN/m²“
muss diese Zahl mit dem konkreten Standort verglichen werden.
Nicht einfach:
„Wir sind Zone 2, das wird passen.“
Die Standortberechnung erfolgt aus Zone und Höhe.
5. Hang und Zufahrt
Hotzenwaldgrundstücke können:
- leicht geneigt,
- stark geneigt,
- auf Hochflächen
liegen.
Bei Hang:
- Aushub,
- Stützmauer,
- Hangwasser,
- Zufahrt
früh planen.
Gerade im Winter kann zusätzlich interessant sein:
- Steigung der privaten Zufahrt,
- Platz für Schnee,
- sichere Erreichbarkeit.
6. Rickenbach: lokale Bebauungspläne und Dachgaubensatzung
Rickenbach veröffentlicht seine Bebauungspläne online.
Dazu gehören unter anderem Bereiche in:
- Altenschwand,
- Bergalingen,
- Hottingen,
- Hütten,
- Rickenbach,
- Willaringen.
Zusätzlich veröffentlicht die Gemeinde eine Dachgaubensatzung.
Das ist ein schönes Beispiel dafür, dass eine scheinbar einfache Dachplanung lokal zusätzliche Regeln haben kann.
7. Herrischried: Plan nicht aus Nachbarort übernehmen
Auch Herrischried veröffentlicht eigene Bebauungspläne.
Beim Kauf sollte deshalb immer geprüft werden, ob das Grundstück beispielsweise in einem eigenen Plangebiet liegt.
Ein Haus aus:
- Nachbargemeinde,
- anderem Ortsteil
kann nicht einfach mit denselben Höhen und Dachregeln übernommen werden.
8. Besondere Behördenstruktur
Herrischried und Rickenbach haben eine lokale Besonderheit:
Die untere Baurechtsbehörde ist nicht das normale Baurechtsamt des Landkreises Waldshut.
Zuständig ist die Stadt Bad Säckingen im Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft.
Die Gemeinden bleiben für ihre örtliche Planung wichtig.
Das eigentliche Baugenehmigungsverfahren läuft jedoch über die Bad Säckinger Baurechtsbehörde.
9. Wärmepumpe
In ruhiger, lockerer Bebauung wirkt eine Luftwärmepumpe oft unkritischer als in einem Reihenhausquartier.
Trotzdem:
- TA Lärm,
- nächstes Schlafzimmer,
- Nachtbetrieb
prüfen.
Eine ruhige Umgebung kann subjektiv sogar dazu führen, dass ein technisches Geräusch stärker auffällt.
10. Haus am Hang + Radon
Bei einem teilweise eingegrabenen Haus kommen zwei Themen zusammen:
- Hangwasser,
- Radon.
Die bergseitige Kellerwand und Bodenplatte brauchen deshalb ein durchgängiges Konzept für:
- Feuchtigkeit,
- Luftdichtheit,
- Radonschutz.
Nicht zwei getrennte improvisierte Lösungen.
Quellen
- LUBW – Radonvorsorgegebietelubw.baden-wuerttemberg.de
- Gemeinde Herrischried – Bebauungspläneherrischried.de
- Gemeinde Rickenbach – Bebauungsplänerickenbach.de
- Stadt Bad Säckingen – Zuständigkeit für Herrischried und Rickenbachbad-saeckingen.de
- VwV TB Baden-Württemberg – Schneelastzonenmlw.baden-wuerttemberg.de