Sie kaufen ein Grundstück im Radonvorsorgegebiet: Was ändert sich beim Hausbau?

Ein Grundstück in Todtnau, Zell im Wiesental, Rickenbach oder Todtmoos liegt in einem offiziell ausgewiesenen Radonvorsorgegebiet.
Was bedeutet das konkret für einen Neubau?
Die wichtigste Antwort:
Sie dürfen dort ganz normal bauen. Der Radonschutz muss nur von Anfang an mitgeplant werden.
Das ist technisch wesentlich einfacher als eine spätere Sanierung eines bereits fertigen Hauses.
Radonschutz gilt bei Neubauten grundsätzlich überall
§ 123 Strahlenschutzgesetz verpflichtet Bauherren neuer Gebäude mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen dazu, geeignete Maßnahmen zu treffen, die das Eindringen von Radon aus dem Baugrund verhindern oder deutlich erschweren.
Außerhalb von Radonvorsorgegebieten gilt diese Pflicht grundsätzlich als erfüllt, wenn die nach den anerkannten Regeln der Technik notwendigen Maßnahmen zum Feuchteschutz ausgeführt werden.
Der Hintergrund ist einfach:
Eine Bodenplatte und erdberührte Bauteile, die fachgerecht gegen Feuchtigkeit abgedichtet und ohne problematische Undichtigkeiten ausgeführt sind, erschweren meist auch den Eintritt von Bodenluft und damit Radon.
Im Radonvorsorgegebiet kommt eine zusätzliche Maßnahme hinzu
Innerhalb eines offiziell festgelegten Radonvorsorgegebiets reicht der allgemeine Feuchteschutz allein nicht als gesetzlicher Regelfall.
Zusätzlich muss bei einem Neubau mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen mindestens eine weitere Radonschutzmaßnahme aus § 154 Strahlenschutzverordnung vorgesehen werden.
Das Gesetz schreibt dabei nicht vor:
„Jeder muss dieselbe Radonfolie kaufen.“
Es lässt unterschiedliche technische Wege zu.
Welche zusätzlichen Maßnahmen nennt die Strahlenschutzverordnung?
§ 154 nennt fünf grundsätzliche Möglichkeiten.
In einfache Sprache übersetzt:
1. Radon unter dem Haus reduzieren
Man kann dafür sorgen, dass sich unter der Bodenplatte weniger Radon beziehungsweise radonhaltige Bodenluft ansammelt.
Praktisch kann das beispielsweise über eine geeignete Unterbodenentlüftung oder Absaugmöglichkeit geschehen.
2. Druckverhältnisse beeinflussen
Radon gelangt häufig nicht nur durch Diffusion, sondern durch Luftströmung ins Gebäude.
Im Haus kann ein leichter Unterdruck entstehen.
Dann wird Bodenluft durch kleinste Undichtigkeiten angesaugt.
Ein technisches Konzept kann deshalb darauf abzielen, ungünstige Druckunterschiede zu vermeiden beziehungsweise gezielt zu beeinflussen.
3. Rissbildung begrenzen und geeigneten Beton verwenden
Eine fachgerecht geplante Bodenplatte kann so konstruiert werden, dass:
- Risse begrenzt,
- Fugen geplant,
- geeignete Betonqualität und Bauteildicke
verwendet werden.
Das Ziel ist eine möglichst dichte erdberührte Konstruktion.
4. Radon gezielt absaugen
Radonhaltige Luft kann beispielsweise:
- unter Abdichtungen,
- unter der Bodenplatte,
- an Randbereichen
erfasst und nach außen abgeführt werden.
5. Diffusionshemmende und luftdicht verarbeitete Materialien einsetzen
Das kann beispielsweise eine dafür geeignete Abdichtung oder Radonschutzbahn sein.
Entscheidend ist nicht nur das Material.
Eine Folie hilft wenig, wenn:
- Fugen,
- Rohrdurchführungen,
- Anschlüsse
undicht bleiben.
Die Konstruktion muss als zusammenhängende Barriere funktionieren.
Muss ein Haus im Vorsorgegebiet einen Keller haben?
Nein.
Radonschutz funktioniert sowohl bei:
- Haus mit Keller
- als auch Haus auf Bodenplatte.
Ein Haus ohne Keller hat sogar eine sehr klare Kontaktfläche zwischen Wohnbereich und Baugrund.
Gerade dort muss die Bodenplatte beziehungsweise Abdichtung sauber geplant werden.
Muss man vor dem Neubau den Boden auf Radon messen?
Die gesetzlichen Neubauanforderungen in einem Radonvorsorgegebiet hängen nicht davon ab, ob vorher auf dem einzelnen Grundstück eine Radonmessung im Boden durchgeführt wurde.
Der Gebietstatus löst die zusätzlichen Anforderungen bereits aus.
Eine spezielle Untersuchung kann im Einzelfall für die technische Planung hilfreich sein, ersetzt aber nicht automatisch die gesetzlichen Anforderungen.
Wie viel Aufwand ist das beim Neubau?
Das hängt vom gewählten System ab.
Ein wichtiger Grundsatz:
Radonschutz ist beim Neubau meist einfacher, wenn er schon in Bodenplatte, Abdichtung und Leitungsplanung integriert wird.
Teuer und kompliziert wird es eher, wenn das fertige Haus später an vielen Stellen geöffnet werden muss.
Typische Details, die ohnehin geplant werden, sind:
- Bodenplatte,
- Abdichtung,
- Gebäudeeinführungen,
- Fugen,
- Kellerwandanschlüsse,
- Lüftung.
Deshalb lässt sich Radonschutz gut in die normale Ausführungsplanung integrieren.
Besonders wichtig: Leitungsdurchführungen
Ein Haus hat viele Stellen, an denen Leitungen aus dem Boden kommen:
- Wasser,
- Strom,
- Telekommunikation,
- eventuell Wärmepumpenleitungen,
- Abwasser.
Diese Durchführungen sind typische potenzielle Eintrittsstellen für Bodenluft.
Eine sorgfältige radondichte Planung bedeutet deshalb:
Nicht später mit Dichtmasse improvisieren, sondern die Durchführungen als Teil des Abdichtungskonzepts planen.
Radonschutz und Lüftungsanlage
Eine Lüftungsanlage kann helfen, die Radonkonzentration in Innenräumen niedrig zu halten.
Sie sollte aber nicht als Ersatz für eine schlecht ausgeführte Bodenabdichtung betrachtet werden.
Die beste Reihenfolge lautet:
- Eintritt möglichst verhindern.
- Luftwechsel sinnvoll planen.
- bei Bedarf zusätzliche Unterbodenmaßnahmen vorsehen.
Was muss der Bauherr dem Planer sagen?
Wenn das Grundstück in einem Radonvorsorgegebiet liegt, sollte es früh in:
- Architektenplanung,
- Baugrundplanung,
- Abdichtungsplanung,
- Haustechnik
auftauchen.
Eine einfache Frage an Planer oder Bauträger lautet:
„Welche zusätzliche Maßnahme nach § 154 Strahlenschutzverordnung ist bei unserem Haus vorgesehen und wo ist sie in der Planung dokumentiert?“
Damit wird aus dem allgemeinen Satz „wir bauen natürlich radonsicher“ eine konkrete technische Aussage.
Achtung bei Fertighaus und Bauträger
Fragen Sie nicht nur:
„Ist Radonschutz inklusive?“
Sondern:
- Welche Konstruktion wird ausgeführt?
- Welche Abdichtung ist vorgesehen?
- Wie werden Durchdringungen abgedichtet?
- Welche Zusatzmaßnahme nach § 154 wird gewählt?
- Wer prüft die Ausführung?
Ein gutes Radonkonzept lebt vor allem von sauberen Details.
Was ändert sich für Arbeitsplätze?
Für reine Privatwohnungen besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht, nach Fertigstellung Radon zu messen.
Anders können Arbeitsplätze im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes im Radonvorsorgegebiet behandelt werden.
Für Verantwortliche solcher Arbeitsplätze bestehen gesetzliche Messpflichten.
Das ist zum Beispiel relevant, wenn ein Gebäude:
- Büro,
- Praxis,
- Betrieb
enthält.
Ein normales privates Homeoffice sollte nicht vorschnell mit der gesetzlichen arbeitsplatzbezogenen Messpflicht gleichgesetzt werden; bei gewerblicher oder arbeitsrechtlich relevanter Nutzung sollte die konkrete Situation geprüft werden.
Fazit
Ein Radonvorsorgegebiet macht ein Grundstück nicht problematisch.
Es bedeutet im Wesentlichen:
Der Neubau bekommt neben dem normalen Feuchteschutz eine zusätzliche technisch geplante Barriere beziehungsweise Schutzmaßnahme gegen Radon.
Wer das von Anfang an berücksichtigt, löst das Thema meist wesentlich einfacher als bei einem späteren Umbau.
Quellen
- § 123 Strahlenschutzgesetzgesetze-im-internet.de
- § 154 Strahlenschutzverordnunggesetze-im-internet.de
- Umweltministerium Baden-Württemberg: Radonsicher bauenum.baden-wuerttemberg.de
- LUBW: Radonvorsorgegebietelubw.baden-wuerttemberg.de
- Umweltministerium: gesetzliche Regelungen zum Radonschutzum.baden-wuerttemberg.de