Wie viel Dachfläche muss in Baden-Württemberg mit Photovoltaik belegt werden?

Die häufigste Antwort lautet:
„60 Prozent.“
Sie ist nicht falsch.
Aber sie ist unvollständig.
Denn Baden-Württemberg kennt mehrere Möglichkeiten, den Mindestumfang der Photovoltaikpflicht zu bestimmen.
Für ein normales Wohnhaus sind drei Wege besonders wichtig:
- Standardnachweis,
- erweiterter Nachweis,
- Pauschalnachweis über kWp.
m² Modulfläche
Regelfall: 60 % der geeigneten Dachfläche
kWp
Alternative bei Wohnneubau und Dachsanierung: 0,06 kWp je m² überbauter Fläche
Einzelne Dachflächen unter 20 m² zählen nicht als geeignet. Der erweiterte Nachweis mit 75 % einer bereinigten Teildachfläche ist in Artikel 90 erklärt.
Variante 1: Standardnachweis – 60 Prozent
Die einfachste Methode.
Man bestimmt zunächst die nach der Verordnung geeigneten Einzeldachflächen.
Von diesen müssen grundsätzlich mindestens:
60 Prozent
mit PV-Modulen belegt werden.
Beispiel 1: einfaches Satteldach
Haus:
- eine Dachseite nach Süden,
- eine Dachseite nach Norden,
- Neigung 35°,
- jede Dachseite 80 m².
Bei einem Steildach zwischen über 20° und 60° ist die Ausrichtung entscheidend.
Die Südseite ist grundsätzlich geeignet.
Die reine Nordseite fällt im Standardfall nicht in die geeignete Fläche.
Geeignete Fläche:
80 m²
Mindestmodulfläche:
80 × 0,60 = 48 m²
Nicht:
160 × 0,60 = 96 m².
Beispiel 2: Ost-West-Dach
Zwei Dachseiten:
- Ost 70 m²,
- West 70 m².
Beide können nach den Eignungskriterien berücksichtigt werden.
Geeignete Dachfläche:
140 m²
Mindestmodulfläche:
140 × 0,60 = 84 m²
Das Gesetz schreibt also nicht vor:
„PV darf nur nach Süden.“
Ost-West-Dächer können sehr gut in die Pflicht fallen.
Beispiel 3: Flachdach
Flachdach:
120 m²
Dachneigung unter 20°.
Wenn die Fläche die sonstigen Eignungskriterien erfüllt, kann sie unabhängig von der Himmelsrichtung grundsätzlich als geeignet betrachtet werden.
Standardnachweis:
120 × 0,60 = 72 m² Modulfläche
Aber:
Auf einem Flachdach benötigen Module je nach System:
- Aufständerung,
- Reihenabstände,
- Wartungswege.
Die physisch belegte Dachfläche und die reine Modulfläche sind deshalb nicht dasselbe.
Warum spricht das Gesetz von „Modulfläche“?
Weil nicht die Fläche zwischen den Modulreihen zählt.
Entscheidend ist die tatsächliche Fläche der PV-Module.
Bei einem Flachdach kann eine Anlage deshalb eine große Dachfläche organisatorisch nutzen, obwohl die reine Modulfläche geringer ist.
Variante 2: Erweiterter Nachweis – 75 Prozent
Der erweiterte Nachweis ist sinnvoll, wenn das Dach komplizierter ist.
Dann werden aus der größeren Dachfläche die tatsächlich geeigneten Teildachflächen genauer herausgearbeitet.
Dabei können unter anderem berücksichtigt werden:
- notwendige andere Dachnutzungen,
- technisch erforderliche Bereiche,
- Flächen mit unzureichender Besonnung.
Von der verbleibenden geeigneten Teildachfläche müssen grundsätzlich:
75 Prozent
als Modulfläche genutzt werden.
Warum 75 Prozent mehr als 60 Prozent sind – und trotzdem günstiger sein können
Beispiel:
Gesamte grundsätzlich geeignete Dachfläche:
100 m²
Aber davon werden tatsächlich benötigt für:
- Dachterrasse: 20 m²
- technische Aufbauten und notwendige Bereiche: 10 m²
Verbleibende geeignete Teildachfläche:
70 m²
Erweiterter Nachweis:
70 × 0,75 = 52,5 m²
Standardnachweis:
100 × 0,60 = 60 m²
Ob der erweiterte Nachweis günstiger ist, hängt also vom konkreten Dach ab.
Er ist kein automatischer Rabatt.
Er ist eine genauere Flächenberechnung.
Dachplan
Wenn bei einem genehmigungs- oder kenntnisgabepflichtigen Bauvorhaben der erweiterte Nachweis verwendet wird, kann ein entsprechender Dachplan erforderlich sein.
Darin werden beispielsweise dokumentiert:
- Einzeldachflächen,
- Teildachflächen,
- Größen,
- Gründe für fehlende Solareignung.
Das ist sinnvoll, weil die Behörde sonst kaum nachvollziehen könnte, warum bestimmte Flächen herausgerechnet wurden.
Variante 3: Pauschalnachweis über 0,06 kWp/m²
Für:
- Neubau eines Wohngebäudes,
- grundlegende Dachsanierung
gibt es eine sehr einfache Alternative.
Mindestens:
0,06 kWp je Quadratmeter überbaute Grundstücksfläche
Beispiel 4: Einfamilienhaus
Überbaute Grundstücksfläche:
100 m²
Mindestleistung:
100 × 0,06 = 6,0 kWp
Beispiel 5: größeres Haus
Überbaute Grundstücksfläche:
150 m²
Mindestleistung:
150 × 0,06 = 9,0 kWp
Damit muss man nicht jeden Quadratmeter des Dachs einzeln als Modulfläche rechnen.
Welche Methode darf man wählen?
Bei einem Wohnhaus beziehungsweise einer grundlegenden Dachsanierung kann der Pauschalnachweis eine praktische Alternative zur Flächenmethode sein.
Welche Methode wirtschaftlich günstiger ist, hängt ab von:
- Dachform,
- Grundfläche,
- Verschattung,
- Modulgröße,
- Dachaufbauten.
Ein guter PV-Planer sollte mehrere Varianten vergleichen.
Walmdach
Ein Walmdach hat vier geneigte Dachflächen.
Je nach Ausrichtung können mehrere davon geeignet sein.
Gleichzeitig entstehen durch die dreieckigen beziehungsweise trapezförmigen Flächen häufig:
- kleinere zusammenhängende Modulfelder,
- mehr Randbereiche.
Das kann den Standardnachweis weniger intuitiv machen als bei einem einfachen Satteldach.
Hier lohnt ein sauberer Dachplan.
Viele Gauben
Gauben können:
- Dachfläche unterbrechen,
- Schatten erzeugen,
- Modulfelder zerteilen.
Das bedeutet nicht automatisch, dass die gesamte Dachseite ungeeignet wird.
Es kann aber sinnvoll sein, die tatsächlich geeigneten Teildachflächen genauer zu berechnen.
Dachterrasse
Eine Dachterrasse ist ein gutes Beispiel für eine andere notwendige Dachnutzung.
Sie kann im erweiterten Nachweis berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich als erforderliche beziehungsweise zulässige andere Nutzung eingeplant ist.
Man kann nicht einfach beliebige Flächen als „später vielleicht Terrasse“ deklarieren, um die PV-Pflicht rechnerisch zu verkleinern.
Kamin und Lüftungsrohre
Kleine Aufbauten beeinflussen:
- tatsächliche Modulbelegung,
- Verschattung,
- Wartungsabstände.
Darum ist es bei Neubauten sinnvoll, technische Durchdringungen früh zu bündeln.
Ein Dach mit:
- Kamin hier,
- Lüftung dort,
- Dachfenster überall
kann unnötig viele kleine Restflächen erzeugen.
Öffentlich-rechtlich vorgeschriebenes Gründach
Hier gibt es eine klare Erleichterung.
Wenn eine öffentlich-rechtliche Pflicht zur Dachbegrünung besteht, wird der Mindestumfang der PV-Nutzung auf dieser Fläche um 50 Prozent reduziert.
Standardnachweis
Normal:
60 Prozent
mit verbindlicher Gründachpflicht:
30 Prozent
Erweiterter Nachweis
Normal:
75 Prozent
mit verbindlicher Gründachpflicht:
37,5 Prozent
Wichtig:
Eine freiwillige Dachbegrünung löst diese Halbierung nicht automatisch aus.
PV und Gründach können technisch gut zusammenpassen
Ein häufiges Missverständnis lautet:
„Entweder Gründach oder Solar.“
Tatsächlich werden beide Systeme oft kombiniert.
PV kann sogar von niedrigeren Modultemperaturen über einer Begrünung profitieren.
Für die Planung müssen allerdings:
- Statik,
- Ballast,
- Substrat,
- Wartungswege,
- Brandschutz,
- Entwässerung
zusammen betrachtet werden.
Was ist mit Verschattung durch Nachbarhaus oder Berg?
Die Eignungsregeln sind nicht identisch mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Im erweiterten Nachweis kann mangelnde Besonnung relevant sein und muss gegebenenfalls durch eine geeignete Berechnung nachgewiesen werden.
Am Hochrhein kann das bei:
- enger Tallage,
- starkem Hang,
- hoher Nachbarbebauung
eine echte Frage sein.
Ein Satz wie:
„Im Winter ist hier früh Schatten“
reicht für die rechtliche Berechnung nicht automatisch aus.
Soll man nur den Pflichtumfang bauen?
Nicht zwingend.
Die gesetzliche Mindestfläche ist kein wirtschaftliches Optimum.
Bei einem Einfamilienhaus kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, deutlich mehr Module zu installieren, weil:
- Gerüst ohnehin steht,
- Wechselrichter ohnehin benötigt wird,
- Wärmepumpe Strom verbraucht,
- E-Auto hinzukommen kann.
Die richtige wirtschaftliche Frage lautet daher:
„Wie viel PV passt sinnvoll auf das Dach?“
und erst danach:
„Erfüllt das mindestens die gesetzliche Pflicht?“
Quellen
- § 6 PVPf-VO – Mindestnutzunglandesrecht-bw.de
- Umweltministerium: FAQ Photovoltaikpflichtum.baden-wuerttemberg.de
- Praxisleitfaden Photovoltaikpflichtum.baden-wuerttemberg.de
- Umweltministerium: Hilfen zur Photovoltaikpflichtum.baden-wuerttemberg.de