Hochrhein Bau Suche

Bauen am Bach: Welche zusätzlichen Einschränkungen gelten?

Artikel 613 Min. LesezeitStand 24. September 2026

Wasser, Rhein und Starkregen
Wasser, Rhein und Starkregen · Foto Karl Friedrich Lang (Großvater) 1884-1920 Laufenburg., Public domain

Ein kleiner Bach am Grundstück wirkt oft wie ein Pluspunkt:

  • schön,
  • naturnah,
  • kühl im Sommer.

Baurechtlich bedeutet er aber zusätzliche Prüfungen.

Dabei geht es nicht nur um Hochwasser.

Wichtig sind vor allem:

  • Gewässerrandstreifen,
  • Anlagen am Gewässer,
  • Gewässerunterhaltung,
  • Hochwasserschutz,
  • Naturschutz.

Der Gewässerrandstreifen in Baden-Württemberg

§ 29 Wassergesetz Baden-Württemberg legt grundsätzlich fest:

Außenbereich

10 Meter

Innenbereich

5 Meter

Ausgenommen sein können Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung.

Außerdem können unter gesetzlichen Voraussetzungen andere Breiten festgesetzt werden.

Deshalb sind 5 beziehungsweise 10 Meter die wichtigste Ausgangsregel, aber nicht in jedem Einzelfall das letzte Wort.

Von wo werden die Meter gemessen?

Nicht automatisch von der sichtbaren Wasserkante an einem trockenen Sommertag.

§ 38 Wasserhaushaltsgesetz bestimmt:

Der Gewässerrandstreifen wird grundsätzlich ab der Linie des Mittelwasserstands gemessen.

Bei einem Gewässer mit ausgeprägter Böschungsoberkante beginnt die Messung an der Böschungsoberkante.

Bei einem klar eingeschnittenen Bach ist deshalb häufig die obere Geländekante der Böschung der relevante Ausgangspunkt.

Was ist im Gewässerrandstreifen verboten?

Baden-Württemberg verschärft die allgemeine Bundesregel.

Nach § 29 WG ist dort insbesondere die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen verboten, soweit diese nicht:

  • standortgebunden
  • oder wasserwirtschaftlich erforderlich

sind.

Ein normales:

wird nicht allein deshalb standortgebunden, weil der Eigentümer es gern am Bach haben möchte.

Gibt es Ausnahmen?

Ja.

Das Wasserrecht kennt unter bestimmten Voraussetzungen Befreiungen.

Dabei werden unter anderem die Funktionen des Gewässerrandstreifens berücksichtigt:

  • ökologische Funktion,
  • Wasserspeicherung,
  • Wasserabfluss,
  • Schutz vor Stoffeinträgen.

Im Innenbereich trifft die Gemeinde entsprechende Entscheidungen im Einvernehmen mit der Wasserbehörde.

Wenn ein Bauprojekt auf eine Ausnahme angewiesen ist, sollte diese Frage früh mit den Behörden geklärt werden.

Gewässerrandstreifen ist nicht dasselbe wie Überschwemmungsgebiet

Das sind zwei verschiedene Prüfungen.

Gewässerrandstreifen

Direkter Schutzbereich entlang des Gewässers.

Überschwemmungsgebiet

Fläche, die bei Hochwasser betroffen beziehungsweise für Rückhaltung relevant ist.

Ein Grundstück kann:

  • außerhalb HQ100,
  • aber innerhalb des Gewässerrandstreifens

liegen.

Oder umgekehrt:

  • weit vom Bach entfernt,
  • aber innerhalb einer breiten Hochwasserfläche.

Beide Karten und Regeln müssen deshalb getrennt geprüft werden.

Auch außerhalb des Randstreifens ist nicht alles automatisch frei

§ 36 WHG verlangt für Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern, dass:

  • keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind,
  • die Gewässerunterhaltung nicht unnötig erschwert wird.

Das kann zum Beispiel relevant sein für:

  • Brücke,
  • Steg,
  • Leitung,
  • Stützmauer,
  • Einleitung,
  • Uferbefestigung.

Warum braucht das Wasser Platz?

Ein Bach verändert sich.

Bei Hochwasser kann er:

  • breiter werden,
  • Ufer erodieren,
  • Geschiebe mitführen,
  • Treibholz transportieren.

Zusätzlich müssen Unterhaltungspflichtige das Gewässer erreichen können.

Ein Gebäude direkt an der Böschung kann deshalb nicht nur ökologisch, sondern auch technisch problematisch sein.

Ein verdolter Bach

Besondere Aufmerksamkeit verdient ein Bach, der:

  • unter Straße,
  • Grundstück,
  • Gebäude

in einem Rohr verschwindet.

Die Hochwassergefahrenkarte bildet solche kleinen Systeme nicht immer vollständig so ab, wie ein Käufer es erwartet.

Bei Starkregen kann ein Rohr:

  • überlastet,
  • durch Treibgut blockiert

werden.

Dann sucht sich das Wasser oberirdisch einen neuen Weg.

Wenn ein Grundstück in der Nähe einer Verdolung liegt, sollte die kommunale Starkregenplanung geprüft werden.

Darf man Regenwasser direkt in den Bach leiten?

Nicht automatisch.

Eine Einleitung in ein oberirdisches Gewässer ist wasserrechtlich zu prüfen.

Der Landkreis Waldshut weist bei seinen wasserrechtlichen Leistungen darauf hin, dass für Gewässerbenutzungen grundsätzlich eine Zulassung erforderlich sein kann.

Bei einem Neubau muss das Niederschlagswasserkonzept deshalb mit:

  • Gemeinde,
  • Wasserbehörde

abgestimmt werden.

Vor dem Grundstückskauf am Bach

Klären Sie:

  1. Ist es rechtlich ein relevantes oberirdisches Gewässer?
  2. Wo liegt die Böschungsoberkante?
  3. Wie breit ist der Gewässerrandstreifen?
  4. Liegt das Grundstück in HQ100?
  5. Was zeigt HQextrem?
  6. Gibt es Starkregenabfluss?
  7. Ist das Gewässer offen oder teilweise verdolt?
  8. Gibt es Ufermauern oder bestehende Genehmigungen?
  9. Wie wird Regenwasser beseitigt?
  10. Muss das Umweltamt beteiligt werden?

Quellen

  1. § 38 Wasserhaushaltsgesetzgesetze-im-internet.de
  2. § 36 Wasserhaushaltsgesetzgesetze-im-internet.de
  3. § 29 Wassergesetz Baden-Württemberg, aktuelle Vorschriftensammlung 2026gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de
  4. LUBW/WBWF: Gewässerschau und Gewässerrandstreifenhochwasser.baden-wuerttemberg.de
  5. Landkreis Waldshut: Wasserrecht/Wasserwirtschaftlandkreis-waldshut.de