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Haus am Rhein: Welche Risiken sollte man außer der offiziellen Hochwasserzone prüfen?

Artikel 573 Min. LesezeitStand 24. September 2026

Wasser, Rhein und Starkregen
Wasser, Rhein und Starkregen · Foto Karl Friedrich Lang (Großvater) 1884-1920 Laufenburg., Public domain

Ein Haus liegt außerhalb der HQ100-Fläche.

Ist das Hochwasserthema damit erledigt?

Nein.

Gerade in Rheinnähe sollte man mindestens fünf weitere Punkte prüfen:

  1. Extremhochwasser
  2. Grundwasser
  3. Rückstau aus der Kanalisation
  4. Starkregen
  5. Erreichbarkeit und Versicherung

1. Extremhochwasser

Außerhalb HQ100 können Flächen im Extremereignis trotzdem überschwemmt werden.

Das ist für die gesetzliche Einordnung anders als HQ100, aber für den tatsächlichen Gebäudeschaden sehr relevant.

Prüfen Sie deshalb in UDO nicht nur die hundertjährliche Fläche, sondern auch das Extremszenario und die zugehörige Wassertiefe.

2. Grundwasser

Ein Haus kann trocken bleiben, obwohl der Rhein nicht über die Ufer tritt, und trotzdem Probleme mit ansteigendem Grundwasser bekommen.

Der Landkreis Waldshut erklärt grundsätzlich:

Der Grundwasserstand verändert sich abhängig von:

  • Niederschlägen,
  • Grundwasserneubildung,
  • örtlicher Geologie.

In flussnahen Lockersedimenten kann zusätzlich eine hydraulische Verbindung mit dem Fluss eine Rolle spielen.

Das ist von Standort zu Standort unterschiedlich.

Die richtige Frage lautet deshalb nicht:

„Wie weit ist das Haus vom Rhein entfernt?“

Sondern:

„Wie hoch kann das Grundwasser an diesem konkreten Grundstück steigen?“

3. Rückstau aus der Kanalisation

Bei Starkregen oder Hochwasser kann das Kanalnetz überlastet sein.

Dann kann Wasser durch tief liegende Entwässerungsstellen zurück ins Haus drücken.

Gefährdet sind beispielsweise:

  • Keller-WC,
  • Bodenablauf,
  • Waschbecken im Untergeschoss,
  • Dusche im Keller.

Die offizielle Hochwasservorsorge des Landes empfiehlt je nach Situation:

  • Rückstauverschluss,
  • Absperrschieber,
  • Abwasserhebeanlage.

Welche Lösung zulässig und technisch richtig ist, hängt von der Entwässerungssatzung und Nutzung der Ablaufstelle ab.

4. Starkregen

Die Hochwassergefahrenkarte des Rheins beantwortet nicht die Starkregenfrage.

Bei einem extremen Gewitter kann Wasser beispielsweise:

  • von einem Hang,
  • aus einer Seitenstraße,
  • über eine abgesenkte Garagenzufahrt

zum Haus fließen.

Die LUBW betont ausdrücklich, dass Starkregen auch weit entfernt von Flüssen Überflutungen verursachen kann.

Ein Haus am Rhein kann deshalb zwei voneinander unabhängige Wassergefahren haben:

  • Flusshochwasser von unten beziehungsweise von der Flussseite,
  • Starkregenabfluss aus dem lokalen Gelände.

5. Zufahrt

Prüfen Sie nicht nur das Wohnhaus.

Ein Grundstück kann selbst knapp trocken bleiben, während:

  • Straße,
  • Unterführung,
  • Brücke,
  • Tiefgarage

überflutet werden.

Für einen Immobilienkäufer ist das ein eigener Risikofaktor.

6. Heiztechnik

Bei hochwassergefährdeten Gebäuden ist die Position der Haustechnik entscheidend.

Problematisch sind beispielsweise tief angeordnete:

  • Elektroverteilungen,
  • Batteriespeicher,
  • Heiztechnik,
  • Steuerungen.

Je höher empfindliche Technik über möglichen Wasserständen angeordnet ist, desto geringer ist das Schadenspotenzial.

Für Heizölanlagen gelten zusätzlich besondere gesetzliche Regeln.

7. Versicherung

Eine normale Wohngebäudeversicherung deckt Hochwasser und Starkregen nicht automatisch ab.

Für diese Naturgefahren ist üblicherweise ein Elementarschadenbaustein erforderlich.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt Eigentümern, diesen Schutz einzubeziehen.

Vor dem Kauf eines Hauses in Rheinnähe sollten Sie deshalb nicht erst nach dem Notartermin fragen:

„Kann ich das eigentlich versichern?“

Sondern vorher ein konkretes Angebot für:

  • Wohngebäudeversicherung,
  • Elementarschutz

anfordern.

Grundwasser und Versicherung: genau hinschauen

Die Verbraucherzentrale weist auf eine wichtige Besonderheit hin:

Reines von unten in das Gebäude drückendes Grundwasser ist in typischen Elementarschadenbedingungen nicht automatisch genauso versichert wie eine oberirdische Überschwemmung.

Wenn Grundwasser erst an die Oberfläche tritt und von dort das Grundstück überschwemmt, kann die Situation anders sein.

Entscheidend sind die konkreten Versicherungsbedingungen.

Deshalb bei einem Standort mit möglichem Grundhochwasser ausdrücklich nachfragen.

Ein Haus „hinter dem Damm“

Auch hier sollte man nicht nur fragen:

„Gibt es Hochwasserschutz?“

Sondern:

  • Auf welches Ereignis ist er ausgelegt?
  • Was zeigt HQextrem?
  • Was passiert bei technischem Versagen?
  • Wo liegen Zufahrt und Rettungswege?

Hochwasserschutz senkt das Risiko, beseitigt es aber nicht vollständig.

Was Sie vor einem Kauf anfordern sollten

  • Hochwasserabfrage aus UDO
  • kommunale Starkregenkarte
  • Informationen zu vergangenen Kellerwasserschäden
  • Angaben zur Rückstausicherung
  • Kellerabdichtung
  • gegebenenfalls Baugrund-/Grundwasserunterlagen
  • Versicherungsangebot mit Elementarschutz

Quellen

  1. LUBW: Hochwassergefahrenkartenudo.lubw.baden-wuerttemberg.de
  2. Landkreis Waldshut: Grundwasserlandkreis-waldshut.de
  3. LUBW: Grundwassermessnetzelubw.baden-wuerttemberg.de
  4. Hochwasser Baden-Württemberg: Gebäudeschutz und Rückstauhochwasser.baden-wuerttemberg.de
  5. Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Elementarschadenversicherungverbraucherzentrale-bawue.de