Pool im Garten: Braucht man in Baden-Württemberg einen Bauantrag?

Bei Pools kursieren besonders viele falsche Faustregeln. Die aktuelle LBO Baden-Württemberg arbeitet nicht mit einer 100-m²-Grenze, sondern bei Wasserbecken mit dem Beckeninhalt.
Bis 100 m³ verfahrensfrei
Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt sind nach dem Anhang zur LBO verfahrensfrei.
Ein Beispiel: Ein Becken mit 8 × 4 m Wasserfläche und durchschnittlich 1,5 m Wassertiefe enthält rechnerisch ungefähr 48 m³ Wasser. Es liegt damit deutlich unter 100 m³.
Ein 10 × 5 m großes Becken mit 2 m mittlerer Tiefe erreicht bereits etwa 100 m³. Bei Projekten nahe an der Grenze sollte das tatsächliche Beckenvolumen anhand der Planung bestimmt werden.
Die große Ausnahme: Außenbereich
Im Außenbereich sind Wasserbecken nach dieser Position nur verfahrensfrei, wenn sie einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung dienen.
Ein privater Swimmingpool auf einem Außenbereichsgrundstück fällt deshalb nicht einfach unter die 100-m³-Freistellung. Zusätzlich ist das Bauen im Außenbereich nach § 35 BauGB grundsätzlich stark begrenzt.
Wie nah darf der Pool an die Grenze?
Für Schwimmbecken gibt es in der LBO nicht dieselbe einfache Grenzbebauungsregel wie für Garagen.
Ein eingelassenes Becken ist typischerweise kein Gebäude. Für bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, enthält § 6 LBO eine Sonderregel: Sie können in Abstandsflächen beziehungsweise ohne eigene Abstandsflächen zulässig sein, wenn sie nicht höher als 2,5 m sind oder ihre Wandfläche nicht mehr als 25 m² beträgt.
Damit ist die pauschale Behauptung „ein Pool muss in Baden-Württemberg immer 3 m von der Grenze entfernt sein“ zu grob.
Trotzdem ist jeder Randfall gesondert anzusehen: Ein hoch aufgestellter Pool, ein massives Pooldeck, eine Einhausung, eine Stützmauer oder ein Technikgebäude können jeweils eigene baurechtliche Fragen auslösen.
Pooltechnik ist ein eigenes Thema
Pumpe, Filter, Technikschrank, Wärmepumpe und Überdachung sind nicht automatisch „im Pool enthalten“.
Eine kleine technische Einhausung kann als eigenes Gebäude zu bewerten sein. Eine Wärmepumpe ist zwar nach der LBO verfahrensfrei, muss aber die Anforderungen des Immissionsschutzes erfüllen. Gerade Luft-Wärmepumpen können wegen Ventilator- und Kompressorgeräuschen Konflikte mit Nachbarn verursachen.
Für luftgetragene Schwimmbeckenüberdachungen enthält die LBO eine spezielle Freistellung bis 100 m² Grundfläche im Innenbereich. Andere feste Poolhallen oder große Überdachungen sind damit nicht automatisch gemeint.
Hanggrundstück: Pool, Erdarbeiten und Stützwand getrennt prüfen
Am Hochrhein ist das besonders wichtig.
Ein Pool kann unter 100 m³ liegen, während für seine Einbindung in einen Hang gleichzeitig eine größere Abgrabung, Aufschüttung oder Stützmauer benötigt wird. Diese Bestandteile haben jeweils eigene Schwellenwerte.
Das Projekt sollte deshalb nicht nur als „Pool“, sondern als Paket aus Becken, Geländeänderung, Stützung, Technik und Zugang betrachtet werden.
Quellen
- LBO Baden-Württemberg, Anhang 1 Nr. 6e und Nr. 8f sowie § 6landesrecht-bw.de
- Gesetzblatt 2026 Nr. 44landtag-bw.de
- § 35 BauGB – Bauen im Außenbereichgesetze-im-internet.de
- LUBW: Nachbarschaftslärm und Luftwärmepumpenlubw.baden-wuerttemberg.de