Wie prüft man ein Grundstück vor dem Kauf auf Rutschungsgefahr?

Für Baden-Württemberg gibt es ein sehr gutes kostenloses erstes Werkzeug:
die Ingenieurgeologische Gefahrenhinweiskarte von Baden-Württemberg 1:50.000, kurz IGHK50.
Sie wird vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau – LGRB – geführt.
Was zeigt die Karte?
Die Karte gibt einen landesweiten Überblick über geogene Naturgefahren und geologisch bedingte Baugrundprobleme.
Dazu zählen Themen wie:
- Hangrutschungen,
- Sturzprozesse und Felsgefahren,
- Karst und Erdfälle,
- setzungsgefährdete Bereiche,
- hebungsrelevante Baugrundsituationen,
- weitere ingenieurgeologische Besonderheiten.
Sie ist damit ein sehr guter Frühwarnfilter vor dem Grundstückskauf.
So öffnen Sie die Karte
LGRB-Kartenviewer:
Oder über die Produktseite:
Schritt 1: Grundstück suchen
Suchen Sie die Lage möglichst genau.
Ideal ist es, zusätzlich:
- Flurkarte,
- Luftbild,
- Grundstücksgrenzen
zur Hand zu haben.
Denken Sie an den Kartenmaßstab: Die IGHK50 ist eine landesweite Übersicht im Maßstab 1:50.000 und keine Vermessungskarte für einzelne Bauplätze.
Schritt 2: Nicht nur den Grundstückspunkt ansehen
Zoomen Sie auch in die Umgebung.
Das LGRB weist ausdrücklich darauf hin, dass Bereiche unmittelbar neben ausgewiesenen Hinweisflächen ebenfalls betroffen sein können.
Am Hang können Prozesse räumlich zusammenhängen.
Ein Grundstück unterhalb einer markierten Rutschfläche ist deshalb nicht automatisch irrelevant, nur weil die Parzellengrenze knapp außerhalb der Fläche liegt.
Schritt 3: Rutschungsgebiete verstehen
Das LGRB beschreibt die dargestellten Rutschungsgebiete als Flächen mit deutlichen Hinweisen auf aktive oder inaktive Rutschungen einschließlich Hangzerreißungen.
Wichtig:
Die Karte sagt nicht automatisch, dass sich eine Rutschung jetzt bewegt.
Sie zeigt einen geologisch relevanten Prozessraum.
Das LGRB weist ausdrücklich darauf hin, dass allein aus der Karte keine Aussage über die aktuelle Aktivität einer Rutschung getroffen werden kann.
Schritt 4: Sturzprozesse ernst nehmen
Bei steilen Fels- oder Talhängen können auch:
- Steinschlag,
- Felssturz,
- Blockbewegungen
relevant sein.
Für ein Haus ist dabei nicht nur die mögliche Abbruchstelle wichtig, sondern auch der Bereich, in den Material gelangen kann.
Schritt 5: Auch Karst und Setzungen ansehen
Ein Grundstück muss nicht am sichtbaren Steilhang liegen, um geotechnisch interessant zu sein.
Je nach Geologie können auch:
- Hohlräume,
- lösliche Gesteine,
- Erdfälle,
- setzungsempfindliche Schichten,
- quellfähige Gesteine
eine Rolle spielen.
Deshalb sollte man in der Karte nicht nur die Ebene „Rutschungen“ suchen.
Was bedeutet eine farbige Hinweisfläche für den Käufer?
Nicht:
„Hier darf man nicht bauen.“
Sondern:
„Hier gibt es einen bekannten geologischen Hinweis, der bei einer konkreten Planung untersucht werden muss.“
Ein professionell geplantes Gebäude kann auch in geologisch schwieriger Umgebung möglich sein.
Die technische Lösung kann aber:
- aufwendiger,
- teurer,
- oder im Einzelfall unwirtschaftlich
werden.
Was bedeutet keine Markierung?
Ebenfalls nicht:
„Das Grundstück ist garantiert sicher.“
Die Karte ist eine großräumige Gefahrenhinweiskarte.
Das LGRB sagt ausdrücklich, dass sie eine objektbezogene geotechnische Untersuchung nicht ersetzt.
Lokale:
- Auffüllungen,
- kleine Rutschungen,
- Baugrubeneffekte,
- Wasserwege
können auf einer landesweiten Karte nicht vollständig dargestellt sein.
Zweite Karte: Geologie
Nach der IGHK50 lohnt sich die Geologische Grundkarte GK50.
Sie zeigt, welche geologischen Einheiten im Bereich vorkommen.
Das hilft zu verstehen, warum eine Hinweisfläche existiert.
geoportal.lgrb-bw.de/produkt/dgk50
Dritte Karte: Hydrogeologie
Für Hangwasser und Durchlässigkeit ist zusätzlich die Hydrogeologische Karte HK50 hilfreich.
geoportal.lgrb-bw.de/produkt/dhk50
Was tun bei einem auffälligen Grundstück?
Vor Kauf beziehungsweise vor endgültiger Planung:
- Kartenbefund dokumentieren.
- Bebauungs- und Grundstücksgeschichte prüfen.
- Gelände vor Ort ansehen.
- Nach sichtbaren Schäden und Wasser suchen.
- Geotechniker über den konkreten Kartenhinweis informieren.
- Untersuchungsumfang gezielt darauf abstimmen.
Nicht sinnvoll ist:
„Der Baggerfahrer schaut beim Aushub, wie der Boden aussieht.“
Dann ist das Grundstück längst gekauft und das Haus längst geplant.
Quellen
- LGRB: Ingenieurgeologische Gefahrenhinweiskarte IGHK50geoportal.lgrb-bw.de
- LGRB-Kartenviewermaps.lgrb-bw.de
- LGRB: Ingenieurgeologische Landesaufnahmelgrb-bw.de
- LGRB: Hangrutschungenlgrbwissen.lgrb-bw.de
- LGRB: Geologische Grundkarte GK50geoportal.lgrb-bw.de
- LGRB: Hydrogeologische Karte HK50geoportal.lgrb-bw.de